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? Dr. H. G., Allgemeinarzt, Bayern: Patienten mit akutem Wirbelsäulensyndrom bieten wir in unserer Praxis eine paravertebrale Infiltration an. Die Behandlung hat sich in den meisten Fällen als wirkungsvoll und sicher erwiesen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie wir das bei Selbstzahlern nach GOÄ abrechnen sollen? Möglich wären meiner Ansicht nach die Nrn. 255 und 267. Sehe ich das richtig, oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
! MMW-Experte Walbert: Die Nr. 267 ist hier auf jeden Fall möglich, da die Leistung ja in der Beschreibung explizit aufgeführt wird: „Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration“. Hier können je Sitzung 4,66 Euro abgerechnet werden.
Aus wirtschaftlichen Überlegungen sollte aber stets die höchstbewerte Nr. gewählt werden, deren Leistungsinhalt erfüllt wurde. In diesem Fall wäre also die Nr. 255 für eine „Injektion, intraartikulär oder perineural“ vorzuziehen, da sie mit 5,54 Euro bewertet ist.
Theoretisch käme auch noch eine weitere Position infrage, nämlich die Nr. 490, „Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke“. Sie ist allerdings nur mit 3,56 Euro bewertet.
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Springer Medizin. Paravertebrale Inflitration in der GOÄ. MMW - Fortschritte der Medizin 159, 32 (2017). https://doi.org/10.1007/s15006-017-9323-0
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