_ Aktuell erhalten Hausärzte einen Bonus für nicht erbrachte bzw. veranlasste Laborleistungen über die von der KV automatisch zugesetzte Nr. 32 001 EBM. Die Zuteilung hängt davon ab, ob ein sehr kompliziert berechnetes fachgruppenspezifisches Laborbudget überschritten wird. Die KBV will diese Berechnung ab Juli 2017 vereinfachen und die Zahlung des Wirtschaftlichkeitsbonus in einer Art Drei-Stufen-Regelung modifizieren.

Zunächst wird für die Praxis jedes Quartal ermittelt, wie hoch die Laborkosten pro kurativ-ambulantem Behandlungsfall sind. Berücksichtigt werden dabei alle bezogenen, als Auftragsleistung überwiesenen oder selbst erbrachten Untersuchungen aus den EBM-Abschnitten 32.2 und 32.3. Nicht einbezogen werden auch weiterhin die Leistungen aus der Ausnahmeliste. Die Liste wird bei der Gelegenheit übrigens auch überarbeitet.

Nun wird dieser praxisspezifische Fallwert mit der gesamten Arztgruppe verglichen. Hier gibt es eine Spanne zwischen einem unteren und einem oberen Fallwert. Trifft eine Praxis mit ihren Laborkosten den unteren Fallwert oder unterbietet ihn sogar, wird die Nr. 32 001 in voller Höhe bezahlt. Ab dem oberen Fallwert wird die Nr. mit 0 Punkten bewertet. Liegt er irgendwo dazwischen, wird die Bewertung abgestaffelt, und zwar prozentual, je nach Position des Fallwerts zwischen den Grenzwerten.

MMW-KOMMENTAR

Die Neuerung wird zweifelsohne die KV-Verwaltung entlasten. Die KBV hofft allerdings auch, das Wirtschaftlichkeitsbewusstsein der Vertragsärzte zu verbessern — und damit den inflationsartigen Anstieg der Laborkosten zu bremsen oder gar zu stoppen. Ob diese Rechnung aufgeht, ist fraglich — es sei denn, die Maßnahme würde mit einer massiven Aufklärungsaktion verbunden, die dem einzelnen Arzt aufzeigt, wie sein persönliches Honorar steigt, wenn er weniger Laborleistungen veranlasst. Die Praxislaborleistungen nach den Nrn. 32 125, 32 880, 32 881 und 32 882 werden übrigens ausdrücklich aus der Berechnung ausgenommen und führen damit nicht zu einer Minderung des Honorars beim Wirtschaftlichkeitsbonus.