_ „Wenn ich Ihnen jetzt erzähle, woran ich mich verhoben habe, Frau Doktor, dann lachen Sie mich aus“, erklärte mir ein schmerzgeplagter Patient. „Das werde ich gewiss nicht!“, antwortete ich, woraufhin ich mich auffordernd in meinem Stuhl zurücklehnte, in Erwartung einer unerhörten, aber heiteren Geschichte, die er noch seinen Kindern und Kindeskindern erzählen könnte.

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Doch hatte der Mann nicht etwa eine Braut über eine Schwelle getragen, was bei ihm das Naheliegendste gewesen wäre. Auch auf der Arbeit kam er nicht in die Verlegenheit, schwer heben zu müssen. Es war noch nicht einmal ein Kasten Bier gewesen, der für seinen Rücken zu viel gewesen war. Nein, verhoben hatte er sich — an einem Salatblatt!

Er schilderte mir nun theatralisch, wie er sich über die Salatbar gebeugt hatte, um sich dieses fiese Blatt Grünzeug zu angeln. Dabei sei es eben passiert: Er sei einfach nicht mehr hochgekommen. Peinlich, peinlich! Die Kollegen waren dann so freundlich gewesen, ihn zu mir zu schleppen. Wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht sorgen.

Nachdem ich den Patienten medizinisch versorgt hatte, ging es für mich noch an die Bürokratie. Bei der Suche nach dem ICD-Code unterstützte mich das Computerprogramm tatkräftig. Schon nach Eingabe der ersten vier Buchstaben bekam ich einen Vorschlag gemacht — allerdings schien dem Programm das „Verheben“ weniger wahrscheinlich als die „Verheimlichte Schwangerschaft“ (Z35.3).

Ich seufzte. Man ist es ja gewohnt. Wenn ich einen „Sturz“ codieren will, wird mir auch immer als erstes eine „Sturzgeburt“ (O62.3) vorgeschlagen, was in unserer Praxis eher seltener vorkommt.