_ KBV und Kassen haben vereinbart, dass bestimmte Lympherkrankungen mit langfristigem Heilmittelbedarf ab Januar 2017 übergangsweise als Diagnosen mit besonderem Verordnungsbedarf anerkannt werden. Dabei geht es um Lymphödeme im Stadium III an den Extremitäten (ICD-10-Code I89.02) oder einer sonstigen Lokalisation (I89.05) sowie hereditäre Lymphödeme (Q82.0-). Die dafür verordnete Physiotherapie LY2 geht somit nicht in die Verordnungsstatistik der Praxis ein.

MMW-KOMMENTAR

Im Zuge der jährlichen Revision der bundesweit geltenden Diagnoseklassifikation ICD-10-GM für das Jahr 2017 wurden die Codes I89.0 für nicht klassifizierte Lymphödeme (Elephantiasis) und Q82.0 für hereditäre Lymphödeme aufgegliedert. Dadurch können hier nun auch der Schweregrad und die Lokalisation verschlüsselt werden. Diese Änderungen konnte vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) allerdings nicht fristgerecht zum 1. Januar 2017 in die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen werden.

Die vorübergehende Aufnahme in die Liste der besonderen Verordnungsbedarfe soll sicherstellen, dass Verordnungen aufgrund dieser Erkrankungen in der neuen Software verarbeitet werden können — und auch weiterhin keine Regresse verursachen.