_ Seit dem 1. Januar 2017 darf für die Verordnung von Heilmitteln nur noch zertifizierte Software eingetzt werden. Im 1. Quartal 2017 kann übergangsweise aber noch eine nicht zertifizierte Software genutzt werden.

Die neue Verordnungssoftware enthält alle Informationen der Heilmittelrichtlinie inklusive des Heilmittelkatalogs auf dem aktuellen Stand. Sie prüft die Plausibilität der eingegebenen Daten und gibt Hinweise, wenn das Formular unvollständig oder die Verordnungsmenge zu hoch ist, oder wenn bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalls die medizinische Begründung fehlt. Sie zeigt auch verbindlich an, wenn eine Praxisbesonderheit oder ein langfristiger Heilmittelbedarf begründet ist. Mit der Zertifizierung wurde die KBV beauftragt (siehe MMW 21-22/2016).

MMW-KOMMENTAR

Offensichtlich hat es mit dem geplanten Abschluss der Zertifizierung bis Ende des Jahres nicht geklappt, sodass diese Übergangsregelung vereinbart werden musste. Sie sieht vor, dass im 1. Quartal 2017 auch eine nicht zertifizierte Praxisverwaltungssoftware für die Verordnung von Heilmitteln verwendet werden kann. Ab dem 2. Quartal 2017 muss bei der Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung dann bestätigt werden, dass in der Praxis eine zertifizierte Software zur Heilmittelverordnung verwendet wird. Ansonsten ist eine Verordnung nicht mehr möglich!