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Helmut Walbert Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin

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In seiner Rechnung war ein Fehler — schon wieder!

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Optionen bei Multimorbidität

In der Praxis kann es innerhalb eines Monats bei einem multimorbiden Patienten zu einer Reihe von Behandlungsfällen kommen, die alle mit entsprechenden Sonderleistungen der Abschnitte C bis O diagnostiziert und behandelt werden können. Wenn wir das Beispiel von oben wieder aufnehmen, wäre eine Schnittverletzung am 17. Februar eine neue Krankheit und damit ein neuer Behandlungsfall, der die Abrechnung von Anästhesie und Wundversorgung neben der Kombination der Nrn. 1 und 5 ermöglicht.

Die Beachtung dieser Spielregeln besonders bei multimorbiden Patienten — z. B. mit Hypertonie, koronarer Herzkrankheit, Diabetes und venöser Insuffizienz — ist im so bedeutenden Bereich der Privatversicherten von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Nachhaltigkeit ist die Devise, denn nur bei korrekter Dokumentation der jeweiligen Krankheit, die Anlass für die Behandlung war, lässt sich später eine ausreichende Begründung für die erbrachten und berechneten Leistungen geben.

Achten Sie darauf! Der EBM-Alltag lässt einen nur zu leicht die differenzierten Abrechnungsmöglichkeiten der GOÄ vergessen!