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? Dr. A. K., Allgemeinärztin, Nordrhein: Die KV zahlt uns vom sogenannten Laborbonus überhaupt nichts mehr aus. Woran liegt das?
! MMW-Experte Walbert: Die Vergütung der Laborleistungen ist budgetiert. Um die Vertragsärzte zu einer rationalen und wirtschaftlichen Veranlassung zu motivieren, gibt es einen „Wirtschaftlichkeitsbonus“.
Zunächst einmal stehen grundsätzlich für jeden Patienten Fallpunktzahlen für die Laborkosten zur Verfügung — auch wenn er gar kein Labor braucht. Für Allgemeinversicherte sind das 9 und für Rentner 14 Punkte. Multipliziert mit den Fällen in der jeweiligen Gruppe ergibt sich daraus das Punktzahlvolumen, das für die Praxis zur Verfügung steht. Hinzu kommt erst einmal automatisch der Wirtschaftlichkeitsbonus von 17 Punkten pro Fall im Quartal.
Wird nun aber das Laborbudget überschritten, verringert sich der Bonus um genau diese überschüssige Punktzahl, bis er aufgebraucht ist. Dabei ist es egal, ob die Leistungen in der eigenen Praxis erbracht oder bei einem Laborarzt veranlasst werden.
Manche chronische Krankheiten sind laborintensiv und würden den Bonus schnell aufbrauchen — man denke an manifesten Diabetes mellitus, Niereninsuffizienz oder Indikationen für eine orale Antikoagulation. Hier gibt es aber Kennnummern, die auf den Überweisungsscheinen dokumentiert werden können. Die Fälle werden dann beim Laborbudget nicht mitgerechnet. Es gibt für diese allerdings auch keinen Wirtschaftlichkeitsbonus.
Der Bonus beträgt in der Durchschnittspraxis ca. 1.000 Euro pro Quartal. Das gilt es zu erhalten, indem man jede Laborleistung auf ihre Notwendigkeit hin hinterfragt. Der Arzt und die für das Labor verantwortliche MFA sollten die Liste der EBM-Nrn. 32 005–32 023 immer vor sich haben und nur das Nötige beauftragen. Denn die von vielen Laboren so hilfreich angebotenen breiten „Profile“ sind oft der Grund für den Verbrauch des Bonus.
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Springer Medizin. Der Laborbonus rinnt durch die Finger. MMW - Fortschritte der Medizin 159 (Suppl 3), 24 (2017). https://doi.org/10.1007/s15006-017-0214-1
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