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_ Elektronische Gesundheitskarten der ersten Generation (G1) sind seit Oktober 2017 ungültig. Die gematik hatte ihnen die Zulassung entzogen, da sie mit den neuen Konnektoren nicht funktionieren.
MMW-KOMMENTAR
G2-Karten sind weiterhin gültig — und auch G1plus-Karten, die sich optisch nicht von G1-Karten unterscheiden. Es empfiehlt sich deshalb, wie gewohnt jede Karte einzulesen. Alte G1-Karte werden vom Praxisverwaltungssystem (PVS) abgelehnt.
Für diesen Fall haben sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass das sogenannte Ersatzverfahren angewendet werden kann. Dazu müssen die Daten des Versicherten wie Name und Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertenart, Postleitzahl und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer aus der Patientendatei genutzt oder händisch aufgrund der Angaben des Patienten erhoben werden. Anschließend muss der Patient auf dem Abrechnungsschein (Vordruck 5) bestätigen, dass er tatsächlich bei der genannten Krankenkasse versichert ist.
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Springer Medizin. E-Cards der ersten Generation nun ungültig. MMW - Fortschritte der Medizin 159 (Suppl 3), 22 (2017). https://doi.org/10.1007/s15006-017-0211-4
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