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? Dr. E. P., Chirurgin: Ich habe gehört, dass jetzt auch bei Fachärzten Hausbesuche durch eine nicht-ärztliche Praxisassistentin von der KV vergütet werden. Stimmt das? Was müssten wir da beachten?
! MMW-Experte Walbert: Vor einem Jahr wurde das Kapitel 38, das sich mit ärztlich angeordneten Hilfeleistungen von qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPA) beschäftigt, in den EBM aufgenommen. Das war zunächst nur eine Neuerung für Hausärzte. Zum 1. Juli 2017 wurden nun zwei neue Leistungen definiert, die Nrn. 38 202 und 38 207. Mit diesen können auch bestimmte Fachärzte Hausbesuche durch NäPA oder entlastende Versorgungsassistenten (EVA) abrechnen. Sie haben also Recht!
Der Einsatz muss zuvor von der KV genehmigt werden. Die Assistenten müssen vier Voraussetzungen erfüllen:
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mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis beschäftigt sein,
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als MFA oder Krankenschwester qualifiziert sein,
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über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen und
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die Zusatzqualifikation zur NäPA zumindest begonnen haben.
Für den Facharzt ist eine Mindestanzahl von Behandlungsfällen keine Voraussetzung. Verlässt eine genehmigte NäPA die Praxis, muss dies der KV gemeldet werden. Ob sich das Modell wirtschaftlich rechnet, sollten Sie vorab mit spitzer Feder durchrechnen.
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Springer Medizin. Auch Fachärzte schicken NäPA ins Rennen. MMW - Fortschritte der Medizin 159, 32 (2017). https://doi.org/10.1007/s15006-017-0055-y
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