_ KBV und Kassen haben beschlossen, dass die Mittel für nich-tärztliche Praxisassistenten (NäPa) im hausärztlichen Bereich in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung überführt werden. Damit soll künftig sichergestellt werden, dass nicht verbrauchte Finanzmittel für andere hausärztliche Leistungen verwendet werden können.

MMW-KOMMENTAR

Bisher werden die ärztlich angeordneten Hilfsleistungen nach den Nrn. 03 060, 03 062 und 03 063 EBM extrabudgetär vergütet. Bei ihrer Einführung zum 1. Januar 2015 wurde ein konkretes bundesweites Finanzvolumen in Höhe von 117,98 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, das aber nicht ausgeschöpft wurde. Als Reaktion wurden zum 1. Januar 2017 die neuen Zuschläge nach den Nrn. 03 061, 03 064 und 03 065 geschaffen sowie die Mindestfallzahlen und Höchstwerte angepasst. Doch die Hausärzte schaffen es immer noch nicht, die vereinbarten Finanzmittel auszuschöpfen.

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Nun wird das Volumen von eben jenen 117,98 Millionen Euro zum 1. Januar 2018 sockelwirksam eingedeckelt. Die einzelnen KVen haben so die Möglichkeit, die NäPA-Honorare über Qualitätszuschläge (QZV) zu steuern — mit dem Vorteil, dass nicht verbrauchte Mittel dem Regelleistungsvolumen (RLV) zugeschlagen werden.

Tab. 2 NäPA-Leistungen für Hausärzte im EBM