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? H. W., Allgemeinarzt, Nordrhein: Wir bieten in unserer großen Landpraxis Hyaluron-Injektionen ins Gelenk als Selbstzahlerleistung an. Nun hat der bisherige Lieferant die Preise angehoben. Sollte ich vielleicht den Anbieter wechseln?
! Antwort: Da die am Markt angebotenen Hyaluron-Präparate nicht identisch sind und ggf. nicht gleich gut vertragen werden, muss ein Anbieterwechsel aus medizinischen Gründen wohl überlegt werden.
Sollte die Preisänderung darauf zurückgehen, dass der Anbieter einen Rabatt gekürzt hat, müssen Sie beachten, dass Rabatte beim Bezug von Arznei- oder Hilfsmittel grundsätzlich in vollem Umfang an den Patienten oder die Krankenkasse weiterzugeben sind. Geschieht dies nicht, könnte das Zurückhalten der Rabatte als Abrechnungsbetrug und im Zusammenhang mit dem Antikorruptionsgesetz als Bestechlichkeit gewertet werden.
Ausgenommen ist die Vereinbarung eines Skontoabzuges bei Vorkasse oder umgehender Zahlung nach Rechnungseingang. Dies gilt als rechtmäßig, da hier die umgehende Liquidität für den Lieferanten zulasten der eigenen Liquidität geht. In Zeiten der Nullzinspolitik bedeutet der Skontoabzug dennoch einen nicht zu unterschätzenden Zinsgewinn für die Praxis.
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Springer Medizin. Arzneimittel-Anbieter nicht vorschnell wechseln. MMW - Fortschritte der Medizin 158 (Suppl 3), 36 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-8946-x
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