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? Dr. R. Z., Allgemeinärztin, Bayern: Wir haben in der Praxis immer wieder Patienten, die den Test auf okkultes Blut im Stuhl „verschlampen“ oder bis zum Quartalsende nicht abgeben. Wie sollen wir das dann in der Abrechnung darstellen?
! Antwort: Drei EBM-Ziffern spielen im Zusammenhang mit der Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl eine Rolle. Ich empfehle, die Nr. 01?734 für die „Untersuchung auf Blut im Stuhl gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie“ sofort bei der Ausgabe der Testbriefchen zu dokumentieren. So ist sichergestellt, dass die Leistung nicht verloren geht.
Die Nr. 32 040 wird nur abgerechnet, wenn es sich um eine Untersuchung aus kurativem Anlass handelt. Sie ist im Behandlungsfall nicht neben der Nr. 01 734 abrechenbar.
Kommen die Testbriefchen nicht zurück, wird die ursprünglich abgerechnete Nr. gestrichen und stattdessen die Nr. 40 150 angesetzt, die Kostenpauschale für drei ausgegebene Testbriefchen, wenn die Leistungen entsprechend Nrn. 01 734 oder 32 040 nicht erbracht werden konnten. Dies ist auch das Vorgehen, wenn der Patient den Test als „verloren/verschlampt“ meldet oder die Tests nicht auswertbar sind.
Sie können in diesem Fall dann aber einen weiteren Versuch starten und nochmals die Nr. 01 734 oder 32 040 ansetzen. Es empfiehlt sich aber, das in der Abrechnung kurz zu begründen, da die Kostenpauschale in der Regel im Behandlungsfall nicht neben diesen Leistungen abgerechnet werden darf. Kommen die Tests wieder nicht zurück, müssen Sie wieder auf die Nr. 40 150 umspringen.
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Springer Medizin. Und wenn der Patient die Stuhltests verschlampt?. MMW - Fortschritte der Medizin 158 (Suppl 3), 36 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-8945-y
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