Hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) können eine Kündigung rechtfertigen, etwa wenn die Fehlzeiten erhebliche organisatorische Probleme mit sich bringen und eine Neueinstellung nötig machen, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.

Im konkreten Fall hatte die Praxis weniger als zehn Mitarbeiter, weshalb das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar war. Die Ärztin hatte der MFA 2015 nach monatelangen krankheitsbedingten Fehlzeiten ordentlich gekündigt.

Insbesondere der Laborbetrieb sei nur mit einer Neueinstellung zu bewältigen gewesen. Dies reichte den Richtern als Begründung. Gerade in kleinen Betrieben müsse der Arbeitgeber nur einen „irgendwie einleuchtenden Grund“ für die Kündigung benennen.