_ In Anbetracht der steigenden Prävalenz von Demenzen besteht ein hoher Bedarf an gut verträglichen Arzneimitteln, die das Fortschreiten des kognitiven Verfalls und der Beeinträchtigungen der Alltagsfunktionen verlangsamen können. Die aktualisierte S3-Leitlinie „Demenzen“ rät, bei leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz und nicht-psychotischen Verhaltenssymptomen den Einsatz von Ginkgo-biloba-Spezialextrakt in Erwägung zu ziehen (Evidenzgrad 1A).

Zuvor hatte bereits das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen des Spezialextrakts, wie er in Gingium® enthalten ist, bei Verwendung einer Dosis von 240 mg täglich in Bezug auf Alltagsaktivitäten, kognitive Leistungsfähigkeit, Gesamteindruck und Lebensqualität anerkannt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese positive Bewertung in den Arzneimittelrichtlinien umgesetzt, sodass Gingium®, in einer Dosierung von 240 mg/d bei Demenz verordnungs- und erstattungsfähig ist. Durch Preissenkung gibt es für Gingium® extra 240 mg 120 Filmtabletten einen Festbetrag und das Präparat ist aufzahlungsfrei.

Der Nutzen des Ginkgo-Spezialextrakts wird auf die Wirkungen der Inhaltsstoffe (Flavonglykoside, Ginkgolide und Bilobalide) zurückgeführt: Diese führen zu einer Verbesserung rheologischer Parameter und der Durchblutung, zu einer Zunahme der Sauerstoffversorgung sowie zu einer allgemeinen Stärkung der Nervenzellen durch antioxidative Effekte und Stabilisierung der mitochondrialen Energieproduktion.