_ Mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) will die Bundesregierung die Bedingungen für pharmazeutische Forschung und Produktion in Deutschland verbessern. Daneben behandelt der Gesetzentwurf auch die Arzneimittelversorgung. Es geht um einen Erhalt der Versorgungsqualität und um Wirtschaftlichkeit. Auch hausärztliche Praxen werden von der Reform betroffen sein.

MMW-KOMMENTAR

Zur besseren Finanzierung von Antibiotika und ihrem zielgenaueren Einsatz soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig bei der Bewertung des Zusatznutzens sowie bei der Festbetragsgruppenbildung die Resistenzsituation berücksichtigen.

Um einen zielgenauen Einsatz von Antibiotika weiter zu unterstützen, soll außerdem der Bewertungsausschuss prüfen, in welchem Umfang Diagnostika zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie in den Praxen eingesetzt werden können. Auf dieser Grundlage soll dann auch der EBM angepasst werden.

Eine schnelle Anpassung des EBM soll es künftig immer dann geben, wenn für ein neues Arzneimittel zwingend die Einführung einer berechnungsfähigen Leistung nötig ist. In solchen Fällen soll die Änderung zeitgleich mit dem Beschluss über die Nutzenbewertung des Arzneimittels erfolgen.