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Getrennt lebende Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam entscheiden, ob ihr Kind geimpft wird oder nicht. Anders als die Vorinstanz sah das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Impfungen keine Angelegenheit des täglichen Lebens, in der das Elternteil, bei dem das Kind normalerweise lebt, allein entscheiden kann. Vielmehr seien Impfungen eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Damit scheiterte der Antrag einer Mutter, die ihre Kinder gemäß den STIKO-Empfehlungen impfen lassen wollte. Der von ihr getrennt lebende, ebenfalls sorgeberechtigte Vater war dagegen. In einer solchen Konstellation darf das Kind also nicht einfach so geimpft werden.