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_ Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut hat ihre Empfehlungen zur Pneumokokkenimpfung überarbeitet — und es zumindest bei der Standardimpfung für Senioren weitgehend beim Alten belassen. Danach soll ab dem 60. Lebensjahr wie bisher der 23-valente Polysaccharidimpfstoff verwendet werden. Studien zufolge schützt er ebenso gut wie der 13-valente Konjugatimpfstoff gegen die jeweiligen Impfserotypen, erreicht aber eine bessere Abdeckung der in Deutschland zirkulierenden Serotypen (70% vs. 30% in 2015/2016). Zusätzlich zu der bisher empfohlenen einmaligen Impfung hält die STIKO zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes Wiederholungsimpfungen nach frühestens sechs Jahren grundsätzlich für sinnvoll. Sie sind derzeit aber nur nach individueller Indikationsstellung für „Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen“ zulassungskonform möglich. Senioren, die mit der 13-valenten Vakzine vorgeimpft sind, sollen sechs bis zwölf Monate später mit der Polysaccharidvakzine nachgeimpft werden. Die Konjugatvakzine ist weiterhin der Standard für die Routineimpfung von Kindern unter zwei Jahren, weil der Polysaccharidimpstoff bei ihnen keine ausreichende Immunantwort hervorruft.
Literatur
Epidemiologisches Bulletin 36/2016
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bs Pneumokokken-Impfstoff für Alte bleibt der alte. MMW - Fortschritte der Medizin 158, 22 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-8754-3
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