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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

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Die Tabakentwöhnung von COPD-Patienten wird gestärkt.

© Milan Stojanovic / iStock

_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin hat die Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) zur Behandlung von Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) aktualisiert. Das Bundesgesundheitsministerium kann den Beschluss binnen zweier Monate beanstanden, ansonsten wird er am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Vertragspartner auf Landesebene haben dann bis zum 1. Januar 2018 Zeit, ihre Verträge zum DMP COPD anzupassen.

MMW-KOMMENTAR

Mit dieser zweiten Überarbeitung seit der Erstfassung 2004 passt der G-BA die inhaltlichen Vorgaben an neue wissenschaftliche Erkenntnisse an. Im Fokus stehen dabei die Qualitätsziele sowie die Dokumentation. Die wichtigste Änderung ist die stärkere Gewichtung der Tabakentwöhnung. Neu aufgenommen wurde z. B. der Anspruch des Patienten auf den Zugang zu einem strukturierten, publizierten Entwöhnungsprogramm. Ferner sollen mindestens jährlich sämtliche Arzneimittel einschließlich der Selbstmedikation strukturiert erfasst werden, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können – und dabei auch Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen zu können.

Es gibt neue Empfehlungen zu häufigen Komorbiditäten, insbesondere zur Osteoporose. Außerdem wurden Änderungen und Konkretisierungen bei der Diagnostik, der Medikation und den Überweisungsregeln vorgenommen. Um die Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen, wurden folgende neue Qualitätsziele aufgenommen: Teilnahme an einem Tabakentwöhnungsprogramm, jährliche Spirometrie, jährliche Einschätzung des individuellen Osteoporoserisikos, Vermeidung eines übermäßigen Einsatzes von inhalativen Steroiden und die Empfehlung zu körperlichem Training.