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? Dr. A. P., Allgemeinärztin, Bayern: Ich habe meine Mitarbeiter angewiesen, bei Chronikern grundsätzlich die Nr. 03220 neben der Versichertenpauschale einzutragen. Ist dies korrekt?
! MMW-Experte Walbert: Das ist in Ordnung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Für die Versichertenpauschale ist das ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, also eine direkte Interaktion am gleichen Ort. Für die Chonikerziffer gibt es die praktische „4-3-2-1-Regel“. Der Patient muss über 4 Quartale, also mindestens ein Jahr lang, an einer chronischen Erkrankung leiden. Er muss in diesen vier Quartalen mindestens 3 Kontakte zur Praxis gehabt haben. Darunter müssen 2 dokumentierte persönliche Arzt-Patienten-Kontakte sein. Und es muss sich um 1 gesicherte chronische Erkrankung handeln, also um dieselbe ICD-10-Codierung über vier Quartale.
Dies wird in vielen KVen mittlerweile durch elektronische Programme abgeprüft. Um hier nicht aufzufallen, müssen Praxen sich gut organisieren. Mit einem ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt werden die Voraussetzungen für die Chronikerziffern geschaffen. Der kleine Zuschlag nach Nr. 03221 kann schon angesetzt werden, wenn der zweite Kontakt ein telefonischer ist.
Die Kombination von Versichertenpauschale und Chronikerzuschlag spiegelt die gewollte hausärztliche Betreuung wider. Sie zu ermöglichen sollte in einer zeitgesteuerten Bestellpraxis oberste Priorität haben. Die exakte Dokumentation ist dabei wichtig, um Betrugsvorwürfen vorzubeugen.
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Springer Medizin. Die 4-3-2-1-Regel für die Chronikerziffer. MMW - Fortschritte der Medizin 158, 32 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-8367-x
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