_ Die Nr. 03242 EBM steht für die Abrechnung von Testverfahren bei Demenzverdacht. Obligater Leistungsinhalt ist die Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren bei Patienten mit Demenzverdacht. Die Leistung kann je Test, aber nur bis zu dreimal im Quartal berechnet werden und ist mit 1,98 Euro bewertet.

MMW-KOMMENTAR

Nicht selten äußern ältere Patienten gegenüber ihrem Hausarzt den Verdacht, dass sie eine Demenz entwickeln, weil ihr Kurzzeitgedächtnis nachlässt. Diese Patienten kann man mit dem Ergebnis solcher Testverfahren in der Regel beruhigen. Da die Legende der Nr. nur einen Demenzverdacht fordert, kann sie auch berechnet werden, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Die Durchführung kann komplett an Praxispersonal delegiert werden, weshalb es auch keine Zeitvorgabe für die Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt. Die Nr. 03242 ist im Behandlungsfall nicht neben der Nr. 03360 berechnungsfähig. Da letztere aber praktisch nur jedes zweite Quartal berechnet werden kann, wäre ein Ansatz der Nr. 03242 auch bei Patienten, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, zumindest „auf Lücke“ möglich.