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Prof. Dr. med. H. Holzgreve Internist, Kardiologische Praxis, München

_ Autoren medizinischer Leitlinien müssen in den USA alle Zuwendungen der Industrie als mögliche Interessenkonflikte angeben. Seit 2011 sind auch alle Pharma- und Gerätehersteller verpflichtet, Zahlungen an Ärzte und Kliniken anzuzeigen. Dies wird im Internet veröffentlicht. Jetzt hat man die Angaben von 588 Autoren, die an 39 Leitlinien der beiden US-Fachgesellschaften für Kardiologie mitwirkten, mit jenen von 15 Sponsoren verglichen.

Die generelle Übereinstimmung war schlecht. Insgesamt versäumten 55% der Autoren die Angabe einer Zuwendung, während 72% der Zuwendungen von der Industrie nicht deklariert wurden. Auch in den einzelnen Kategorien Vortragshonorare, Beratung und Forschung waren die Angaben der Industrie unzuverlässiger als die der Autoren. Nur bei sonstigen Zuwendungen wie Reisekosten, Mahlzeiten und Lizenzgebühren waren die Autoren ungenauer.

KOMMENTAR

Im Jahr 2012 gingen 4 Milliarden US-Dollar von der Industrie an die Kardiologie. Weil befürchtet wird, dass solche Zahlungen auch zu Interessenkonflikten führen und das Verschreibungsverhalten beeinflussen können, wurde mit dem „Sunshine Act“ die gesetzliche Berichtspflicht der Sponsoren eingeführt. Schon länger bestehen Fachzeitschriften und -gesellschaften darauf, dass Autoren Zuwendungen der Industrie als mögliche Interessenkonflikte offenlegen. Viele Gesellschaften haben Regeln für Leitlinienkommissionen – z. B. muss die Hälfte der Autoren „zuwendungsfrei“ sein, und der Vorsitzende darf zumindest in den letzten zwei Jahren keine erhalten haben.

Der „Sunshine Act“ sollte Transparenz schaffen. Die problemlose Überprüfbarkeit sollte verhindern, dass Interessenkonflikte verschwiegen werden. Die erheblichen Diskrepanzen zwischen den Angaben von Ärzten und Industrie sind deshalb bemerkenswert. Die Autoren führen dies weniger auf vorsätzliche Falschaussagen, sondern auf Regelungsmängel und Ermessenfragen zurück. Wann „verjährt“ eine Zuwendung? Ab welchem Wert wird eine Zuwendung deklarationspflichtig? Eine Diskrepanz ist auch programmiert, wenn ein Sponsor die Teilnehmer einer Fortbildungsveranstaltung zum Abendessen einlädt und das entsprechend deklariert, doch viele Ärzte nach einem anstrengenden Tag lieber nach Hause eilen.