Das Ärztenetz „genial“ hat mit seiner Anerkennung durch die KV Geschichte geschrieben: Es ist das erste Netz nach § 87b SGB V im Land. Die Anerkennung ist mit mehr Honorar verbunden — aber auch mit etlichen Pflichten.

Voraussetzung ist immer, dass die bezuschussten Leistungen von mehreren Ärzten gemeinsam erbracht werden. In Niedersachsen muss das Netz aus mindestens 20 Praxen bestehen, und neben Hausärzten müssen mindestens drei weitere Fachgruppen vertreten sein. Ein Geschäftsführer und eine Geschäftsstelle müssen ebenfalls da sein. Das Netz muss für die Anerkennung seit drei Jahren bestehen und mit externen Partnern kooperieren.

Wichtige Strukturziele sind die konsequente Patientenzentrierung — man denke etwa an Medikationschecks, rasche Terminvergabe und definierte Versorgungspfade —, die kooperative Berufsausübung und eine verbesserte Effizienz, die auch nachgewiesen werden muss.

Die KV Niedersachsen hatte bereits 2013 beschlossen, Netze mit bis zu 50.000 Euro aus Mitteln des Sicherstellungsfonds zu fördern. Bis Ende 2016 wurden dafür eine Million Euro bereitgestellt. Daneben möchte die KV die Netze etwa juristisch unterstützen, bei konkreten Projekten oder bei der Logistik helfen. Eine Finanzspritze vor der Anerkennung ist möglich, wenn das Netz einen Eigenanteil einbringt.

Fünf weitere niedersächsische Netze stehen laut KV aktuell in den Startlöchern.