_ Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Änderungen der Krankentransport-Richtlinie (MMW 5/2015, S. 31) nicht beanstandet. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt damit in den kommenden Tagen nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Statt „onkologische Chemotherapie“ heißt es in der Richtlinie nun also „parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie“.

MMW-KOMMENTAR

Konkret bedeutet dies, dass alle Patienten, die einer solchen, nunmehr konkretisierten Behandlung bedürfen, Transportscheine für einen Behandlungstermin erhalten können, ohne dass eine vorherige Genehmigung der Kasse erforderlich ist. Auch bei Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Strahlentherapie braucht man im ambulanten Behandlungsfall keine Genehmigung einzuholen.