_ Die Nr. 01100 EBM wird berechnet, wenn ein Patient den Arzt an einem Werktag zwischen 19 und 22 Uhr oder an einem Ruhetag (Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag, 24. und 31. Dezember) zwischen 7 und 19 Uhr unvorhergesehen in Anspruch nimmt. Die Nr. 01101 wird berechnet, wenn dies werktags zwischen 22 und 7 Uhr oder an einem Ruhetag zwischen 19 und 7 Uhr geschieht. Auch bei telefonischer Kontaktaufnahme stehen die Nrn. zur Verfügung. Außerhalb dieser Unzeiten käme die „Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale“ nach Nr. 01435 in Betracht. Doch was ist, wenn der Patient per E-Mail Kontakt aufnimmt und der Arzt ihm auch sofort antwortet?

MMW-KOMMENTAR

Die Nr. 01435 kann einmalig im Quartal für eine telefonische Beratung zu einer Krankheit berechnet werden, wenn der Patient den Kontakt aufnimmt — und ist auch bei E-Mail-Kommunikation möglich. Der Nachteil ist, dass dann im ganzen Quartal die Versichertenpauschale ausgeschlossen ist. Kommt der Patient nach einer solchen Kontaktaufnahme also in die Praxis, wird die Leistung wieder gestrichen. Bei Anfragen zur Unzeit ist das anders. Diese Nrn. 01100 und 01101 können pro Kontaktaufnahme durch den Patienten berechnet werden und unterliegen noch nicht einmal der Plausibilitätskontrolle nach Zeitvorgaben. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch den Patienten — der Zeitpunkt der Ausführung (Rückmail, Rückruf) spielt keine Rolle.

figure 1

Nachts noch schnell eine Mail an den Doc ...

© olly / fotolia.com