_ Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind etwas in Verruf geraten, man denke nur an den IGeL-Monitor der Krankenkassen. Die Eigenblutbehandlung wird hier negativ dargestellt, allerdings ist die Beurteilung der Eigenblutbehandlung auf die Behandlung von Tendopathien beschränkt. Die als Indikation wesentlich häufigere Immunstimulation wird nicht erwähnt. Grundsätzlich kann aber von einer anerkannten Heilmethode ausgegangen werden, da die Behandlungsmethode in der GOÄ mit der Nr. 284 vertreten ist.

MMW-KOMMENTAR

Die Eigenblutbehandlung ist keine Kassenleistung und wird deshalb bei GKV-Versicherten nach vorherigem Abschluss eines Behandlungsvertrages nach der Nr. 284 liquidiert (90 Punkte, 12,07 Euro bei 2,3-fachem Satz). Die Nr. schließt die Blutentnahme und die intramuskuläre Reinjektion ein. Wird das entnommene Blut vor der Reinjektion besonders behandelt, kann mit entsprechender Begründung ein höherer Multiplikator angesetzt werden. Auch ggf. notwendige Beratungen oder Untersuchungen werden gesondert berechnet, z. B. nach Nr. 1 und Nr. 5 (jeweils 10,72 Euro bei 2,3-fachem Satz).