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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Die Nr. 4 GOÄ steht für die Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder die Unterweisung und Führung einer Bezugsperson. Die Leistung kann auch telefonisch erbracht werden und ist mit 29,49 Euro bei 2,3-fachem Satz bewertet. Daneben sind die Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und 835 ausgeschlossen. Die Nr. 4 ist nur einmal im Monat berechnungsfähig — es sei denn, es werden in dieser Zeit mehrere getrennte Erkrankungen an verschiedenen Terminen behandelt. Dann kann für jede Krankheit, wegen der es zu einer Fremdanamnese bzw. einer Unterweisung kommt, einmal die Nr. 4 angesetzt werden.

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Die Pflegerin muss für die Patientin sprechen.

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MMW-KOMMENTAR

Die Nr. 4 kann in derselben Sitzung auch neben der Nr. 1 berechnet werden. Ausnahme: Sämtliche Bestandteile der Legenden beider Nrn. richten sich an dieselbe Person, etwa wenn der Arzt mit den Eltern eines Kleinkinds oder dem Betreuer eines kommunikationsgestörten Patienten spricht. Das haben 1996 der GOÄ-Ausschuss der Bundesärztekammer und 2001 das Landgericht Karlsruhe klargestellt (Az.: 1 S 90/99).

Auch neben der Nr. 100 ist die Nr. 4 nicht ausgeschlossen. Sie kann also angesetzt werden, wenn zur Klärung des Todes eines Patienten eine Fremdanamnese erhoben werden muss.

Konkrete Krankheitsbilder werden in der Legende der Nr. 4 nicht genannt. Auf Basis einer recht eindeutigen Rechtsprechung erkennen die Versicherungsträger in der Regel aber nur krankheitsbedingte Kommunikationsstörungen an. Eine solche liegt nicht nur bei Kindern, behinderten Personen oder Toten vor, sondern z. B. auch bei Demenzpatienten. Daher kann der Besuch eines dementen Patienten zumindest einmal im Monat mit der Nr. 4 kombiniert werden.

Nicht ausreichend für die Berechnung sind kurze Anweisungen zur Krankenbehandlung oder kurze Befragungen von Bezugspersonen. Es bedarf einer umfangreichen, grundsätzlichen Befragung oder Unterweisung einer Bezugsperson. Aktuell wichtig: Auch wenn die Bezugsperson ein Dolmetscher ist, kann die Nr. 4 berechnet werden.

Tab. 1 Abrechnungsbeispiel: Besuch bei einer wegen Demenz kommunikationsgestörten Patientin