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? Dipl.-Med. K. F., Hausärztin, Thüringen: Welche Leistungen könnte meine Helferin abrechnen, wenn ich sie als Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPA) einsetzen würde?
! MMW-Experte Walbert: Im EBM sind für die NäPA Besuche nach Nr. 03062 (17,32 Euro) und „Mitbesuche“ nach Nr. 03063 (12,73 Euro) vorgesehen. Es gibt keine Kilometerpauschale. Delegierbare und gesondert vergütete Leistungen sind laut Bundesmantelvertrag Demenzteste nach Nr. 03242 (1,98 Euro), das Geriatrisches Assessment nach Nr. 03360 (12,73 Euro), das Anlegen eines Langzeit-EKG nach Nr. 03222 (6,99 Euro), das Anlegen eines Langzeit-RR-Messgeräts nach Nr. 03224 (8,14 Euro), die Behandlung chronisch venöser Ulcera cruris nach Nr. 02312 (5,74 Euro) sowie die Kompressionstherapie bei chronisch venöser Insuffizienz, postthrombotischem Syndrom, Beinvenenthrombosen oder Lymphödem nach Nr. 02313 (5,95 Euro).
Zugegeben: Besonders ertragsträchtig ist das alles nicht, aber in der Praxisstruktur kann eine NäPA sehr positiv wirken. Sie kann einen Teil der Routinekontrollen im häuslichen Umfeld übernehmen und so Kapazität für die Praxis freisetzen — oder auch Freizeit schaffen. Vor allem aber kann sie bei geriatrischen und bettlägerigen Patienten die Adhärenz sicherstellen.
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Springer Medizin. NäPA lohnt sich eher strukturell als finanziell. MMW - Fortschritte der Medizin 158, 38 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-8134-z
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