_ Krankenpfleger, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler haben ihn schon: den Europäischen Berufsausweis (EBA). Es handelt sich dabei um ein rein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Der EBA soll allerdings nicht das bisherige System der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen ersetzen, sondern vielmehr eine freiwillige Alternative darstellen, um in Bezug auf bestimmte Berufsgruppen das Verwaltungshandeln zu erleichtern.

MMW-KOMMENTAR

Erste Erfahrungsberichte von Angehörigen dieser Berufsgruppen sowie der für die Ausstellung zuständigen Behörden stellte die Europäische Kommission im Rahmen des Binnenmarktforums Ende März 2016 in Brüssel vor. Bisher wurden 570 EBA ausgestellt. Wann der Berufsausweis auch für andere Berufsgruppen — z. B. Ärzte — zur Anwendung kommen soll, steht noch nicht fest. Die Europäische Kommission kündigte zunächst für das Jahr 2017 eine Konsultation zum bisherigen System des EBA an. Im Anschluss an diese soll evaluiert werden, für welche weiteren Professionen der EBA eingeführt werden sollte. Der durch die Kommission getroffenen Vorauswahl müssen dann noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.