_ Ab dem 1. Juli 2016 wird die geriatrische Versorgung mit einem neuen Abschnitt im EBM gestärkt. Kernleistung ist ein „weiterführendes“ geriatrisches Assessment nach Nr. 30984. Dieses kann aber nur von Fachärzten für Innere Medizin und Geriatrie, Internisten mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie berechnet werden.

Tab. 1 Neue Geriatrie-Ziffern ab 1. Juli 2016 (für Hausärzte in blau)

Im Hausarzt-Kapitel bleibt es bei den gewohnten Geriatrieleistungen, also dem Basisassessment nach Nr. 03360 (122 Punkte, 12,73 Euro) und dem Betreuungskomplex nach Nr. 03362 (159 Punkte, 16,59 Euro). Neu ist, dass man den Betreuungskomplex auch abrechnen darf, wenn man nicht selbst das Basisassessment erhoben hat, sondern den Patienten für das weiterführende Assessment an den Geriater überwiesen hat.

Wenn der Hausarzt den Patienten überweisen will, muss die Notwendigkeit zunächst gemeinsam mit dem Geriater konsiliarisch abgeklärt werden. Für diese Abklärung berechnet der Hausarzt die neue Nr. 30980 (einmal im Krankheitsfall, 194 Punkte), der Geriater die Nr. 30981. Letzterer führt dann das Assessment nach Nr. 30984 durch. Im Anschluss ist der Hausarzt berechtigt, die Nr. 30988 (65 Punkte) als Zuschlag zum geriatrischen Betreuungskomplex nach Nr. 03362 abzurechnen. Das muss allerdings binnen vier Wochen nach dem Besuch beim Geriater geschehen.

MMW-KOMMENTAR

Wer selbst das weiterführende Assessment anbieten möchte, muss die Zusatzbezeichnung „Geriatrie“ erwerben. Die Voraussetzungen sind regional unterschiedlich. Grundlage ist eine Weiterbildung von 18 Monaten bei einem Weiterbildungsermächtigten. In Berlin müssen es nur sechs Monate sein, wobei vierwöchige Abschnitte anrechenbar sind. Die restliche Qualifikation kann in einem 120-Stunden-Kurs erworben werden. Die Vergütung der neuen Betreuungsleistungen soll extrabudgetär erfolgen, wobei die Krankenkassen noch zustimmen müssen.