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Prof. Dr. med. H. Holzgreve Internist, Kardiologische Praxis, München

_ Aus den Registern der Jahre 2004–2011 von vier US-Bundesstaaten wurden die Daten von Personen im Alter über 65 Jahren entnommen, darunter 2.396 Ärzte, 2.081 Rechtsanwälte als Kontrollgruppe mit vergleichbarem Sozial- und Bildungsstatus sowie 665.579 Personen aus der Allgemeinbevölkerung, die nicht im Gesundheitswesen tätig waren. Für die letzten fünf Jahre vor dem Tod wurden chirurgische Eingriffe, Behandlungen in Kliniken und auf Intensivstationen sowie die Behandlungskosten eruiert, außerdem der Ort des Todes (Klinik oder zu Hause).

Bei der Auswertung wurden Alter, Geschlecht, Begleiterkrankungen, Ethnie und regionale Herkunft berücksichtigt. Im Vergleich mit der Allgemeinbevölkerung starben Ärzte seltener in einer Klinik (27,9% vs. 32,0%), hatten weniger chirurgische Eingriffe (25,1% vs. 27,6%) und waren seltener auf einer Intensivstation (25,8% vs. 27,6%). Von den Rechtsanwälten starben sogar 32,7% im Krankenhaus. Während alle genannten Unterschiede signifikant waren, war bei den Behandlungskosten nur ein Trend erkennbar.

KOMMENTAR

Drei von fünf Behandlungsmaßnahmen am Lebensende erhielten Ärzte seltener als die Allgemeinbevölkerung. Obwohl die Unterschiede gering sind, spricht das für eine weniger aggressive Behandlung von Ärzten. Da Ärzte aus eigener Erfahrung die Umstände am Lebensende kennen, spricht vieles für eine persönliche Mitwirkung am Lebensende. Zwischen den beiden Akademikergruppen gibt es nur einen signifikanten Unterschied: Ärzte sterben seltener im Krankenhaus als Rechtsanwälte — wohl weil sie es vermeiden wollen.

Gleichermaßen interessant und erfreulich ist, dass die Behandlungskosten zwischen den drei Gruppen nicht signifikant differieren. Tendenziell sind sie bei Ärzten mit 21.022 US-Dollar am geringsten (Allgemeinbevölkerung: 22.302, Rechtsanwälte: 22.839).