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Schwerkranken Patienten ist erstmals die Möglichkeit zum Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken eröffnet worden. In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu verdonnert, einem an multipler Sklerose erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Der 52-Jährige konsumiert zur Linderung der Symptome zwischen drei und vier Gramm Cannabis am Tag. Eine Therapiealternative gibt es aus der Sicht seiner Ärzte nicht. Der Mann besitzt eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke zu erwerben, was ihm allerdings monatliche Kosten von 1.500 Euro verursacht. Diese werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

Seit Jahren baut der Mann daher selbst Cannabis in seinem Badezimmer an. Juristisch belangt wird er dafür wegen eines „gerechtfertigten Notstandes“ nicht. Nun erhält er eine offizielle Genehmigung.