_ Ab 2017 darf für die Verordnung von Heilmitteln nur noch eine von der KBV zertifizierte Software verwendet werden. Diese muss laut Gesetz dann alle wichtigen Regelungen und Informationen zur Heilmittelverordnung enthalten. Konkret geht es um die Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie, Fußpflege und Logopädie.

MMW-KOMMENTAR

Schon heute müssen beim Verordnen von Heilmitteln komplexe Vorgaben beachtet werden. Künftig soll zur Entlastung der Praxen die Software deshalb die wichtigen Informationen der Heilmittelrichtlinie enthalten und über besondere Versordnungsbedarfe informieren. Die Software soll Ärzten helfen, die Vorgaben der Heilmittelrichtlinie korrekt umzusetzen und fehlerfrei zu arbeiten. Die Informationen sind dann elektronisch hinterlegt, ein Nachschlagen im Heilmittelkatalog oder in Diagnoselisten entfällt. Die Softwarehäuser haben nun ausreichend Zeit zu programmieren, die KBV-Zertifizierung zu beantragen und die Updates zu liefern.

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Krankengymnastik wird ab 2017 per Software verordnet.

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