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? Dipl.-Med. U. B., Allgemeinärztin, Sachsen-Anhalt: Eine unverheiratete Patientin hat mich gefragt, ob auch für sie eine Kinderwunschbehandlung bezahlt wird.
! MMW-Experte Walbert: Nicht zulasten der GKV, aber das Bundesfamilienministerium fördert seit 2012 die Kinderwunschbehandlung. Und seit dem 7. Januar 2016 können auch unverheiratete Paare davon profitieren – allerdings nicht bundesweit, denn die Länder müssen die Teilnahme an dem Programm beschließen. Laut dem Ministerium sind bisher Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin dabei.
Natürlich hat jedes Bundesland seine eigenen Bedingungen, beispielsweise Altersgrenzen. Auch Art und Höhe der Zuwendungen variieren. Das Familienministerium bietet viele Information unter www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung an. Dort können Paare auch zugelassene Beratungsstellen und Behandlungseinrichtungen finden.
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Urban & Vogel. GKV zahlt Kinderwunschbehandung nicht. MMW - Fortschritte der Medizin 158, 43 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-7995-5
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