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? Dr. C. P., Allgemeinarzt, Bayern: Bei einer Palliativpatientin mit einem Body-Mass-Index von 16 wurde der Port wegen einer Infektion entfernt. In der Klinik erhielt sie hochkalorische Trinknahrung. Kann ich diese nun weiter verordnen?
! MMW-Experte Walbert: Nach § 21 der Arzneimittelrichtlinie (AMR) ist eine enterale Ernährung „bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig“. Die Grunderkrankung spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Vorher fordert der § 21 AMR noch, eine ganze Reihe anderer Maßnahmen zu prüfen. Aus der Aufzählung sollten Sie sich eine Checkliste machen und die Prüfung dokumentieren. Des Weiteren sollte die Patientin auf Mangelernährung hin gescreent werden, etwa mit dem Malnutrition Universal Screening Tool (MUST), das u. a. von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) empfohlen wird.
Verordnungsfähig sind nach § 23–26 der AMR „Elementardiäten und Sondennahrung in Form von norm- oder hochkalorischen Standardprodukten“, die einen Energiegehalt von mindestens 1 kcal/ml enthalten müssen. Verordnet wird auf einem normalen Kassenrezept, die Verordnung ist nicht genehmigungspflichtig. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich und sollte dem Datenschutz zuliebe unterbleiben. Die Verordnung „Standardtrinknahrung normokalorisch“ bzw. „hochkalorisch“ ab 1,5 kcal/ml, die Angabe des täglichen Kalorienbedarfs sowie der Menge (Anzahl der Trinkfläschchen) reicht aus.
Und übrigens: Bei uns in Bayern gibt es kein Arzneimittel-Verordnungsbudget und keine Richtgrößen mehr – und damit auch keine Regressgefahr
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Urban & Vogel. Trinknahrung auf Rezept?. MMW - Fortschritte der Medizin 158, 43 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-7994-6
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