_ Die Nr. 32880 EBM steht für die Laborpauschale für Urinuntersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Gesundheitsuntersuchung unter Nutzung eines Teststreifens. Sie wird als Laborleistung fix mit 50 Cent vergütet. Zusammen mit dem Check-up nach Nr. 01732 ergibt sich so ein extrabudgetäres Honorar von 32,02 Euro. Die Abrechnung ist jedes zweite Jahr möglich – genau wie beim Hautkrebsscreening nach Nr. 01745, das in Kombination weitere 22,33 Euro einbringt.

MMW-KOMMENTAR

Auch an die Nr. 01740 für die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms sollte man denken. Laut Krebsfrüherkennungs-Richtlinien soll der Arzt die Versicherten möglichst frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres einmalig eingehend über das Gesamtprogramm zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms informieren und beraten. Diese erste Beratung ist nicht gesondert abrechnungsfähig, sondern mit den Versicherten- bzw. Grundpauschalen abgegolten. Möglichst bald ab dem Alter von 55 Jahren sollen die Versicherten dann aber eine weitere Beratung erhalten. Dabei geht es um Häufigkeit und Bild der Erkrankung sowie um Ziele, Konzeption, Effektivität (Sensitivität, Spezifität), Wirksamkeit und Nachteile (Belastungen, Risiken) der Früherkennungsuntersuchungen. Auch die Vorgehensweise bei einem positiven Befund wird besprochen. Diese Leistung wird nur einmal im Leben des Patienten mit 10,75 Euro vergütet – extrabudgetär. Im Zeitalter der EDV sollte hier aber wenigstens eine Abdeckung nahe 100% erreichbar sein.