_ Die Nr. 01100 EBM kann berechnet werden, wenn ein Patient den Vertragsarzt unvorhergesehen zwischen 19 und 22 Uhr an einem Werktag bzw. zwischen 7 und 19 Uhr an einem Ruhetag (Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag, 24. und 31. Dezember) in Anspruch nimmt. Findet der Kontakt zwischen 22 und 7 Uhr bzw. zwischen 19 und 7 Uhr an einem Ruhetag statt, wird die Nr. 01101 angesetzt. Die Leistungen sind mit 20,45 bzw. 32,66 Euro bewertet und gehen nicht in die Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben ein.

MMW-KOMMENTAR

Die Nrn. 01100/01101 können nicht im Zusammenhang mit Hausbesuchen berechnet werden. Möglich ist dies allerdings bei der Nr. 01102 für die Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr, und zwar wenn Besuche in beschützenden Wohnheimen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal angefordert werden, die nach Nr. 01413 berechnungsfähig sind. In diesem Fall ist die Unzeitziffer möglich. Sie wird mit 10,54 Euro vergütet. Auch bei der Nr. 01102 gibt es keine Zeitvorgabe. Alle genannten Leistungen können zu den angegebenen Zeiten außerdem berechnet werden, wenn es am Ende lediglich zu einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Patienten kommt.