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? Dipl.-Med. H. V., Hausarzt, Thüringen: Wir haben immer wieder Patienten mit erheblichem Gesprächsbedarf. Wie oft kann im Behandlungsfall die Gesprächsleistung nach GOP 03230 abgerechnet werden?
! MMW-Experte Walbert: Die GOP 03230 kann im Behandlungsfall unbegrenzt abgerechnet werden – so oft es eben zu einem „problemorientierten ärztlichen Gespräch aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung“ kommt. Der obligate Leistungsinhalt laut Legende ist ein Gespräch von mindestens zehn Minuten Dauer mit dem Patienten und/oder einer Bezugsperson.
Insgesamt ist die Abrechnung allerdings quotiert. Die GOP 03230 darf rechnerisch in 50% der Behandlungsfälle angesetzt werden. Das ist normalerweise kein Problem, weil Patienten mit Akut- und Bagatellerkrankungen ja meist keinen Gesprächsbedarf haben. Deshalb ist der Blick auf die Uhr bei allen längeren Beratungen sinnvoll, und die GOP 03230 sollte stets angesetzt werden, wenn der Leistungsinhalt erbracht wurde. Viele Hausärzte rechnen die GOP viel zu selten ab – manche sogar überhaupt nicht, wie aus der Leistungsstatistik zu ersehen ist.
Ein wichtiger Aspekt wird ebenfalls oft übersehen: Das Gespräch kann auch mit einer Bezugsperson geführt werden. Diese Situation tritt häufig in Altenheimen oder zu Hause bei geriatrischen Patienten ein. Auch bei entsprechenden Telefonaten kommt die Abrechnung infrage. Entscheidend ist der Inhalt des Gesprächs und die Dauer von mindestens zehn Minuten. Für die Plausibilitätsprüfung empfiehlt sich eine Kurzdokumentation. Die GOP geht in das Tages- und Quartalszeitprofil ein.
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Springer Medizin. GOP 03230 wird viel zu selten abgerechnet. MMW - Fortschritte der Medizin 158, 34 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-7806-z
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