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? Dr. P. W., Hausarzt, Bayern: In unserer großen hausärztlichen Landpraxis werden Impfungen in der Regel durch eine entsprechend qualifizierte Medizinische Fachangestellte (MFA) durchgeführt. Ist das auch bei Hausbesuchen ohne ärztliche Überwachung ohne Probleme möglich?
! MMW-Experte Walbert: Jein! Es gibt KVen, die dies ablehnen, weil nur ein Arzt die Indikation stellen und die Impffähigkeit feststellen kann. Dies setzt also einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt unmittelbar vor der Impfung voraus. Ist dies der Fall, kann die Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPA) problemlos die Impfungen durchführen – auch im Rahmen von Hausbesuchen. Es empfiehlt sich, in diesen Fällen eine doppelte Dokumentation: einmal beim Arzt-Patienten-Kontakt („Impfindikation und Fähigkeit für Impfung festgestellt“) und noch einmal bei Erbringung der Leistung durch die NäPA im Rahmen des Hausbesuchs („Arztkontakt lag vor“). Auf diese Weise sollte die Impfung rechts- und abrechnungssicher sein.
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Springer Medizin. Sie können Ihre NäPA auf Impf-Tour schicken. MMW - Fortschritte der Medizin 158, 34 (2016). https://doi.org/10.1007/s15006-016-7805-0
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