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Das Bundesverfassungsgericht hat Partnerschaftsgesellschaften von Ärzten und Apothekern mit Rechtsanwälten erlaubt. Das war bisher in der Bundesrechtsanwaltsordnung verboten, was laut den Richtern mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar ist. Der Gesetzgeber dürfe berufliche Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten zwar begrenzen, doch tangiere eine Partnerschaft, die für Gutachten und Beratungen im Bereich des Arztrechts geschlossen wird, nicht die „anwaltlichen Grundpflichten“ der Verschwiegenheit und Unabhängigkeit. Solchen Beratungsgesellschaften steht nun also nichts mehr im Wege.