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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Ab dem 1. April 2016 entfällt das zweistufige Verordnungsverfahren zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten. Das Formular 60, der berühmte „Antrag zum Antrag“, wird abgeschafft. Die bisher erforderliche besondere Qualifikation zum Ausfüllen eines Reha-Antrags ist dann nicht mehr erforderlich. Wer mangels Qualifikationsnachweis solche Anträge bisher nicht ausfüllen durfte, muss das nun tun. Die notwendigen Kenntnisse sollen über Informationsmaterialien und eine zertifizierte Online-Fortbildung vermittelt werden.

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Künftig „dürfen“ alle Ärzte den Reha-Antrag ausfüllen.

© Gina Sanders / Fotolia

Für die Verordnung wird dann direkt das Formular 61 in einer angepassten Version benutzt. Es wird den Praxen nicht mehr von der Krankenkasse zugeschickt, sondern muss dort vorgehalten werden. Etwas mehr Stauraum sollte deshalb eingeplant werden, es sei denn, die Praxis nimmt am Blankoformularbedruckungsverfahren teil.

MMW-KOMMENTAR

Das bisherige „Vorformular“ existierte, damit die Kasse klären konnte, ob sie überhaupt die Kosten übernehmen muss, und nicht z. B. der Rentenversicherungsträger. Diese Abklärung wird nun Aufgabe des Vertragsarztes. Erinnert uns das nicht an die Neufassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? Es ist der zweite Fall innerhalb kürzester Zeit, dass Aufgaben von Kassenangestellten in die Arztpraxen verlagert werden — völlig kostenlos, versteht sich.

Immerhin kann der Vertragsarzt die Zuständigkeit in Zweifelsfällen vorab von der Kasse klären lassen. Für solche Anfragen gibt es dann einen neuen Teil A des Formulars 61 („Beratung zu medizinischer Rehabilitation/Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers“), mit dem auch eine Beratung des Patienten durch die Krankenkassen veranlasst wird. So gesehen wird das alte Formular 60 lediglich durch das neue Formular 61A ersetzt. Schilda lässt grüßen!

Weiterhin Bestand hat übrigens auch, dass das Honorar für das Ausfüllen solcher Formulare im Rahmen der Gesamtvergütung budgetiert ist und deshalb das Ausfüllen ggf. zum Nulltarif erfolgen muss.