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? Dr. P. W., Hausarzt, Baden-Württemberg: Eine Mitarbeiterin hat sich geweigert, Überstunden zu machen. Sind Arbeitnehmer nicht grundsätzlich dazu verpflichtet? Liegt hier ein Grund zu Abmahnung vor?
! MMW-Experte Walbert: Grundsätzlich braucht kein Mitarbeiter Überstunden zu leisten. Es gibt allerdings wenige Ausnahmen:
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1.
Im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind Voraussetzungen für Überstunden bzw. Mehrarbeit vereinbart. Beispiel für den Arbeitsvertrag: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus auf Anforderung Überstunden zu leisten.“
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2.
Es wird eine Vereinbarung im Einzelfall getroffen, mit der der Mitarbeiter einverstanden ist. Das geht auch mündlich, darf aber keiner Regelung im Tarifvertrag entgegenstehen.
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3.
In Notfällen dürfen Überstunden angeordnet werden, allerdings nur bei Gefahren für den Betrieb oder unvorhersehbaren äußeren Ereignissen.
Liegen diese Ausnahmen nicht vor, können Überstunden verweigert werden. Es gibt keinen Grund für eine Abmahnung. Ein Tipp: Arbeitsverträge können natürlich im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
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Springer Medizin. Keine Pflicht zu Überstunden. MMW - Fortschritte der Medizin 157, 44 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-7609-7
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