Verursachen besonders große Brüste bei einer Frau anhaltend starke Rücken- und Nackenschmerzen, kann sie von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Brustverkleinerungs-Operation verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich auch bei starker Gewichtsabnahme die Brust nicht mit verkleinert, entschied das Sozialgericht Aachen. Geklagt hatte eine stark übergewichtige, 1,62 Meter große Frau, die über einen Zeitraum von acht Monaten 30 kg abgenommen hatte. Das Gewicht ihrer Brüste, Körbchengröße F, verringerte sich dabei aber nur unwesentlich. Wegen starker Schmerzen befürworteten Frauenarzt und Orthopäde eine operative Brustreduktion. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) entschied nach Aktenlage und lehnte eine Kostenübernahme ab. Die Frau müsse erst einmal ein halbes Jahr weiter abnehmen und einen Body-Mass-Index von unter 30 erreichen. Die Klägerin bezahlte die Operation selbst — und bekam vom Gericht nun die Kostenerstattung in Höhe von 6.732 Euro zugesprochen.