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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Angriff gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) abgewiesen. Das mächtige Gremium entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, ist aber in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. In einer aktuellen Beschwerde war deshalb auch wieder die unzureichende demokratische Legitimation des Ausschusses beanstandet worden.Den Richtern war das zu allgemein. Eine Verfassungsbeschwerde müsse unmittelbar auf einzelne Entscheidungen abzielen. Maßgeblich sei dann, ob diejenigen, die von der Entscheidung am stärksten betroffen sind, ausreichend daran mitwirken konnten. Zudem komme es darauf an, wie eng die gesetzlichen Vorgaben für die Entscheidung sind. Beides aber könne von Regelung zu Regelung unterschiedlich sein.
Literatur
BVerfG, Az.: 1 BvR 2056/12
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mwo, chy Verfassungsrichter finden kein schlechtes Haar am G-BA. MMW - Fortschritte der Medizin 157, 42 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-7605-y
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