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_ KBV und Kassen haben die Dokumentationsprüfungen für die Akupunkturbehandlung chronisch schmerzkranker Patienten bis zum 31. Dezember 2017 ausgesetzt. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben sich darauf verständigt, die vorgeschriebenen Dokumentationsprüfungen ab 1. Januar 2016 für zunächst zwei Jahre auszusetzen. Den einzelnen KVen steht es aber frei, die Überprüfung auf freiwilliger Basis weiterhin durchzuführen.
MMW-KOMMENTAR
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V, kurz: QS-Vereinbarung Akupunktur, sieht in § 6 eine jährliche, stichprobenartige Überprüfung der Dokumentationen von Akupunkturbehandlungen vor. Dabei wurden in den letzten Jahren bundesweit jeweils etwa 10.000 Fälle im Rahmen von Erstprüfungen von den QS-Kommissionen begutachtet. In einigen KVen gab es auch Wiederholungsprüfungen. Obgleich in etwa 10-20% der Fälle Beanstandungen ausgesprochen wurden, zeigte sich über die Jahre keine signifikante Veränderung bzw. Verbesserung. Auch setzten die KVen nur in wenigen Einzelfällen weitere Maßnahmen oder Konsequenzen durch, etwa ein Kolloquium oder einen Widerruf der Genehmigung. Das ist der Grund, warum die Prüfungen nun zunächst ausgesetzt wurden. Die Kassen wollen allerdings bis zum 30. Juni 2017 über die Fortführung der Prüfungen oder ggf. weitere Maßnahmen beraten.
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Springer Medizin. Qualitätssicherung Akupunktur wird für zwei Jahre ausgesetzt. MMW - Fortschritte der Medizin 157, 36 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-7599-5
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