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? Dr. P. G., Hausarzt, Westfalen-Lippe: Warum darf ich bei meinen Insulin spritzenden Diabetikern die Kanülen für die Insulinpens und die notwendigen Blutzuckerteststreifen nicht auf einem Rezept zusammen aufschreiben?
! MMW-Experte Walbert: Dies liegt daran, dass beide Artikel verschiedenen Kategorien zugeordnet sind. Blutzuckerteststreifen sind — für den Nichtbürokraten unlogischerweise — dem Arzneimittelbereich zugeordnet. Sie sind sogenannte Geltungsarzneimittel, wie sie im § 2 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) definiert sind.
Um sich vor Regress zu schützen, muss man sich mit den Verordnungsrichtlinien für die Teststreifen vertraut zu machen. Im Regelfall sind sie nur bei Insulin spritzenden Diabetikern verordnungsfähig. In diesem Zusammenhang sind die Anlage III der Arzneimittelrichtlinie (AMR) und ggf. die Richtgrößenvereinbarungen der eigenen KV zu beachten. So dürfen bei Diabetes mellitus Typ 1 in der Regel nur 400 Teststreifen pro Quartal verordnet werden, bei intensivierter Insulintherapie (ICT) und Pumpentherapie bis zu 600.
Die Kanülen hingegen fallen in den Bereich der Hilfsmittel. Deshalb gehören sie auf ein eigenes Rezept, auf dem man zusätzlich das Feld „7“ ankreuzt und eine Diagnose angibt. Hilfsmittel sind nicht budgetiert.
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Springer Medizin. Blutzuckerteststreifen gelten als Arzneimittel. MMW - Fortschritte der Medizin 157, 30 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-7528-7
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