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? Dr. M. W. Hausarzt-Internistin, Nordrhein: Ich möchte eine ehemalige Mitarbeiterin wieder einstellen, vorerst aber mit befristetem Arbeitsvertrag, um mich ggf. problemlos umentscheiden zu können. Geht das?
! MMW-Experte Walbert: Die Nachfrage ist mehr als berechtigt: Befristete Arbeitsverträge für frühere Mitarbeiter gibt es nur noch mit vorliegendem Sachgrund, der im Arbeitsvertrag genannt sein sollte. Häufigster Grund ist die Vertretung wegen Schwangerschaft, Mutterschaft, Elternzeit oder Krankheit einer anderen Mitarbeiterin.
Ohne solche Sachgründe setzt die Mitarbeiterin ihr früheres Arbeitsverhältnis unbefristet fort, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geurteilt hat. Es stellte mit Verweis auf § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) fest, dass auch länger zurückliegende Beschäftigungen ohne Sachbegründung eine Befristung unmöglich machen (Az.: 6 Sa 28/13). In dem Paragrafen sind im Übrigen auch die anerkannten Sachgründe aufgezählt. Wollen Sie eine rechtlich einwandfreie Ausführung des Arbeitsvertrages sicherstellen, rate ich, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Dieser haftet dann auch, wenn trotzdem etwas schiefgeht.
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Springer Medizin. Befristeter Vertrag für ehemalige Mitarbeiterin?. MMW - Fortschritte der Medizin 157 (Suppl 3), 34 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-3778-7
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