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Kritische Connection: Ex-KV-Chef Köhler (l.) und der VV-Vorsitzende Weidhaas (r.).

© Stephanie Pilick

_ Die Vertreterversammlung (VV) der KBV hat in ihrer Sondersitzung am 30. Oktober 2015 die Gründung eines Vertrauensausschusses beschlossen. Dieser soll Verfahrens- und Verhaltensempfehlungen an die Mitglieder der VV erarbeiten, wie mit den aufgetretenen kontroversen Themen umgegangen werden könnte. Dem Ausschuss soll neben sechs VV-Mitgliedern auch ein externer Beauftragter angehören, der als Berater juristische Expertise haben muss.

MMW-KOMMENTAR

Konkret geht es um Mietzuschüsse an den ehemaligen Vorsitzenden des KBV-Vorstandes, Dr. Andreas Köhler, und Pensionszusagen an ihn und andere Mitarbeiter der KBV, die nicht hätten gezahlt bzw. gemacht werden dürfen. Offene Fragen gibt es auch noch bei den finanziellen Transaktionen um den Bau der KBV-Immobilien in Berlin.

Da die KBV in diesen Fragen bisher Tendenzen zeigte, auf Zeit zu spielen und die Probleme auszusitzen, hatte die Aufsichtsbehörde bereits im Vorfeld der Sitzung reagiert. Mit Schreiben vom 12. September hatte das Bundesgesundheitsministerium der KBV eine letzte Chance gegeben, bis zur nächsten regulären Sitzung der VV am 4. Dezember ihre Beratungen abzuschließen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Sollte es nicht gelingen, bei der Sonder-VV am 30. Oktober einen arbeitsfähigen Vertrauensausschuss zu installieren, müsse man eine andere Lösung finden.

Das Ministerium erwartet nun eine abschließende Beschlussfassung der VV und eine Stellungnahme des Vorstandes zum weiteren Vorgehen bis zum 7. Dezember. Ansonsten will es selbst im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Zügel in die Hand nehmen. Der gerade gebildete Ausschuss hat also nicht viel Zeit, die offenen Fragen zu beantworten.