_ Ab dem 1. Januar 2016 gibt es für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) — den „gelben Schein“ — und den Auszahlschein zum Bezug des Krankengeldes von der Krankenkasse nur noch ein Formular. Die Form der Krankschreibung ändert sich deshalb künftig nicht mehr ab der siebten AU-Woche. Der Auszahlschein für das Krankengeld wird in die klassische AU-Bescheinigung integriert. Die neue Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und kann im Gegensatz zu den bisherigen Auszahlungsscheinen am Computer ausgefüllt oder auch per Blankoformularbedruckung erstellt werden. Alte Vordrucke dürfen nur noch bis 31. Dezember 2015 verwendet werden.

MMW-KOMMENTAR

Das neue Formular ähnelt stark der bisherigen AU-Bescheinigung, hat aber unten ein zusätzliches Feld „Im Krankengeldfall“. Dort kann ab der siebten AU-Woche oder im sonstigen Krankengeldfall das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit oder deren Ende (Endbescheinigung) durch Ankreuzen kenntlich gemacht werden. Neu sind auch Felder, auf denen die Diagnosen sowie die Einleitung besonderer Maßnahmen wie Rehabilitation oder stufenweise Wiedereingliederung angegeben werden können. Neu ist außerdem, dass der Patient künftig einen Durchschlag der AU-Bescheinigung erhält mit dem Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der AU erforderlich ist. Demnach muss sich der Patient bei Fortbestehen der AU spätestens an dem Werktag bei seinem Arzt vorstellen, der auf den letzten Tag der AU-Bescheinigung folgt. Endet eine solche Bescheinigung z. B. am Freitag, muss der Patient den Arzt für eine Folgebescheinigung am darauffolgenden Montag aufsuchen. Die Anfrage zum Fortbestehen der AU (Formular 52) wird ebenfalls zum 1. Januar 2016 verändert. Es handelt sich dabei jedoch bloß um überwiegend sprachliche Anpassungen.

Die neuen Vordrucke können ab Dezember 2015 bestellt werden. Sie sind ab Januar 2016 in die Praxissoftware integriert und werden mit dem Quartals-Update der Softwarehäuser bereitgestellt. Das Software-Update für das 1. Quartal 2016 sollte deshalb möglichst vor dem ersten Praxistag im neuen Jahr installiert werden.