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Weil er heimlich intime Fotos von Patientinnen mit einer Kugelschreiberkamera gemacht hat, hat das Landgericht Osnabrück einen Hausarzt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt – und ihm ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt. Zudem muss der 62-Jährige 75.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Allgemeinmediziner in 58 Fällen seine Patientinnen heimlich gefilmt und in 12 Fällen sogar sexuell missbraucht habe. Außerdem wurden auf seinem Computer große Mengen kinderpornografischen Materials gefunden, das er auch über Tauschbörsen anderen zugänglich gemacht hat.
Zugunsten des Arztes wirkte sich sein umfassendes Geständnis ebenso aus wie die Tatsache, dass er bereits über 160.000 Euro an Geschädigte gezahlt hat.
Literatur
LG Osnabrück, Az.: 10 KLs 10/15
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chy Patientinnen heimlich gefilmt: Berufsverbot. MMW - Fortschritte der Medizin 157, 31 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-3613-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s15006-015-3613-1