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Dr. F.-J. Z., Allgemeinarzt, Palliativmedizin: Können die Palliativziffern auch in Vertretungsfällen angesetzt werden?
Antwort: Im Prinzip ja. Das war auch vor dem 1. April 2015, als es noch die Vertreterpauschale gab, nicht ausgeschlossen. Allerdings müssen Sie in der Vertretung gründlich auf die Verhältnismäßigkeit achten. Es handelt sich bei den Palliativziffern um Leistungen, die einen höheren Aufwand beinhalten als die simple Beratung oder der spontane Hausbesuch, wie sie für die Vertretung eigentlich typisch sind. Auf jeden Fall sollten Sie eine sorgfältige Dokumentation pflegen, um bei späteren Nachfragen — z. B. bei einer Plausibilitätsprüfung — eine gute Begründung liefern zu können.
Sehen wir uns die einzelnen Ziffern an. Die Erhebung des Patientenstatus nach GOP 03370 kann im Einzelfall während einer längeren Urlaubsvertretung notwendig sein, wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird. Die GOP 03371 ist eine Zuschlagsposition neben der Versichertenpauschale nach GOP 03000. Sie wird in der Sprechstunde wohl seltener zum Ansatz kommen können. Bei den Zuschlägen nach GOP 03372 und 03373 handelt es sich um Zuschläge bei Hausbesuchen ohne besondere Einschränkung. Hier ist lediglich der obligate Zeitaufwand von mindestens 15 Minuten zu beachten. Auch in diesen Fällen gilt: Bei Nachfragen zu späteren Zeiten ist eine ausreichende Dokumentation zur Plausibilität von unschätzbarem Wert.
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Urban & Vogel. Palliativziffern gehen auch im Vertretungsfall. MMW - Fortschritte der Medizin 157, 17 (2015). https://doi.org/10.1007/s15006-015-3455-x
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